Zweirad-Technik Schielmann GmbH

Impressum

Anschrift:
Zweirad-Technik Schielmann GmbH
Bergstr. 1
25364 Bokel
Deutschland

Kontaktdaten:
Tel: 0049 (0)4127 / 7 94 35 08
Fax:
E-Mail: info@zts-bikes.de

Unternehmensdaten:
Firma: Zweirad-Technik Schielmann GmbH
Vertretungsberechtigte(r): Hans-Joachim Schielmann
UID-Nummer: DE268601841
Firmenbuch-Nummer: HRB15549
Gerichtsstand: Pinneberg, Amtsgericht Pinneberg HRB 15549


Disclaimer

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Zweirad-Technik Schielmann GmbH

§ 1 Vertragsgrundlage

1.Der Vertrag zwischen Zweirad-Technik Schielmann GmbH (nachstehend ZTS) und dem Kunden kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB zustande. 2.Die Lieferung, Leistungen und Angebote von ZTS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen der AGB behalten wir uns ausdrücklich vor.
3.Die AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen.
4.Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine AGB bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.
5.Alle Vereinbarungen, die zwischen ZTS und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss´

1.Alle Angebote von ZTS, egal ob diese in Katalogen, im Internet, im Ladenlokal oder sonst wie ausgewiesen wurden, sind frei bleibend und unverbindlich und stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes seitens des Kunden dar. Es liegt im Ermessen von ZTS das Angebot ihrerseits anzunehmen.
2.Individuell ausgearbeitete Angebote behalten 30 Tage lang ihr Gültigkeit.
3.Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Eine Auftragsannahme bedarf der schriftlichen Bestätigung durch ZTS. Lehnt ZTS den Auftrag nicht innerhalb von 4 Wochen ab, so gilt der Auftrag als erteilt.
4.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten oder Eigenschaftsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart werden. Alle sonstigen Angaben stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar.
5.Die Verkaufsangestellten von ZTS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise

1.Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie gemacht worden sind stets unverbindlich und frei bleibend.
2.Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit, soweit die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
3.Bei längeren Lieferzeiten als 4 Monaten behält sich ZTS das Recht vor die Preise dann zu erhöhen, wenn sich die Preise des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben. Die Preise erhöhen sich dann in gleichem Maße wie sich die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben.
4.Weicht der Preis vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis um mehr als 10% über der prozentualen Steigerung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung ab, so ist der Kunde berechtigt sich durch Rückgabe der original verpackten Waren vom Vertrag zu lösen.
5.Sinken die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung nach der Preisbindungsfrist 4 Monaten des § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages, so dass der um diesen Betrag erhöhte Endpreis um mehr als 15 % vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis abweicht, so verpflichtet sich Peugeot Scooter Center diese Kostensenkung an seine Kunden weiterzugeben.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1.Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind nur verbindlich, soweit sie von der Geschäftsführung von ZTS ausdrücklich schriftlich gegengezeichnet worden sind.
2.Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten usw., auch wenn diese Ereignisse bei Lieferanten von ZTS oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat ZTS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und gerät daher auch nicht in Verzug. Sie berechtigen ZTS die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung von mindestens 21 Tagen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird ZTS von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, außer die Schäden entstehen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Auf die genannten Umstände kann sich ZTS nur berufen, wenn sie den Käufer innerhalb von 1 Woche über die Umstände benachrichtigt. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4.ZTS ist jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, es sei denn, eine solche Teilleistung oder Teillieferung hat für den Käufer nachweislich kein Interesse.
5.Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist ZTS berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.

§ 5 Gefahrtragung

1.Die Gefahr des zufälligen oder unverschuldeten Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2.Der Käufer ist verpflichtet bei Schäden an der Ware diese unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen bei ZTS anzuzeigen, da andernfalls eventuelle Ansprüche an den Transporteur oder gegen den Transportversicherer entfallen könnten.

§ 6 Gewährleistung - Haftungsausschluss

1. Wir gewährleisten, dass die angebotenen Waren nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern und Mängeln sind.
2. Keine Gewähr-/Garantie übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, fehlerhafter und nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Lagerung, den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung, sowie den Anschluss an unbeeignete Stromquellen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache bekannt wird, sind wir zur kostenfreien Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nach Wahl des Verbrauchers verpflichtet. Im Falle von Mängeln der Vertragswaren sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Bei Wandlung erfolgt eine Gutschrift des Zeitwertes.
4. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für alle von uns gelieferten neuen Produkte.
Gewährleistungsansprüche gegenüber gewerblichen Nutzern und Kaufleuten werden auf einen Zeitraum innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware beschränkt. Längere Garantien der jeweiligen Hersteller bleiben hiervon unberührt.
5.Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind an uns versandsicher verpackt zurückzusenden. Soweit der Kunde Kaufmann ist, verliert dieser bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Mängel seine Rechte wegen dieser Mängel Gewährleistung zu verlangen.
6.Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht um Gebrauchtmaschinen oder Artikel handelt. Hier werden diese Waren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ebenso bei Elektronik- und Rennsportartikeln.
7.Tuningteile sind nur für Ausstellungszwecke bestimmt. Alle von uns geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr. Für Tuning- und Elektronikteile erfolgt der Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den Fahrzeugen. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von ZTS nicht gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile Ausschließlich für Ausstellungszwecke. Für Schäden aus der vertragswidrigen Verwendung dieser Artikel haftet ZTS nicht.

§ 7 Haftungsbegrenzung

1.Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen ZTS, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für die Haftung wegen arglistiger Täuschung oder aus Eigenschaftszusicherungen. In jedem Fall unberührt bleiben eine Haftung von ZTS nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In diesem Falle ist der Käufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt i.d.R. kein Rücktritt vom Vertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, Kosten und Schäden trägt der Käufer. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind unzulässig.

§ 9 Zahlung

1.Die Zahlungen sind für ZTS kostenfrei zu erbringen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2.Die Zahlungen erfolgen Bar oder per Nachnahme. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsführung von ZTS.
3.Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen.
4.ZTS ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist ZTS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1.Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ZTS und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.Soweit der Käufer Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Landsberg am Lech ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3.Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Rückgaberecht nach §§2, 3 FernAbsG iVm. §§ 361b, 361a BGB:

1.Sollten Sie bestellte Ware nicht behalten wollen, können Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung jederzeit und ohne Angabe von Gründen an uns zurücksenden (§3 Abs. 1, 3 FernAbsG iVm. § 361b BGB).
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Rücksendung der Ware.
2. Wir erstatten Ihnen nach Eingang der Ware im gesetzlich geschuldeten Umfang den Kaufpreis der Ware durch Überweisung auf ein angegebenes Konto. Für Kuriersendungen, Eilsendungen, unfreie Sendungen und sonstige unregelmäßigen Versandarten können wir die Kosten, die über die regelmäßigen Postversandkosten hinausgehen, nicht übernehmen. Rücksendekosten außerhalb Deutschlands können nicht erstattet werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Rücksendekosten bei einem Warenwert der zurückzusendenden Sache von unter 20,00 EUR nicht zu erstatten, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
3. Elektronische Teile sind von der Rücknahmegarantie ausgeschlossen.


Die die zuständige Schlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, https://www.verbraucher-schlichter.de. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir jedoch nicht teil.


Datenschutz

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Bergstr. 1
25364 Bokel
Deutschland
Tel. : 0049 (0)40 / 25 41 88 08
Fax. : 0049 (0)40 / 254 188 10
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